Ansprechpartner Kindeswohl im BSC Vellmar e.V.

 

 

 

Andreas Bös
Schulstraße 5
34246 Vellmar

aboes-AT-arcor.de
0561/825457

Kindeswohl im Sportverein

Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames  Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Wir, der BSC-Vellmar e.V., übernehmen ein hohes Maß an Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

 

Unsere Arbeit mit den  jungen Sporttreibenden sollte daher stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, der  angemessenen Wertschätzung und dem erforderlichen Vertrauen. Darüber hinaus ist  unsere Aufmerksamkeit zum Schutz der in unserem Übungs- und Trainingsbetrieb betreuten Kinder  und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch gefordert.

 

Kindeswohl im BSC-Vellmar

 

Der BSC-Vellmar e.V., ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden  Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies entsprechend ernst. Der Verein muss in der Lage sein, Probleme wahrzunehmen und den Mut haben, diese anzusprechen. Der Vorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und einige Maßnahmen beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im
BSC-Vellmar e.V. beitragen.

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der BSC-Vellmar e.V. einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, seinen Betreuerinnen und Betreuern, dass sie diesen Verhaltenskodex zur Grundlage  ihrer Arbeit im Verein machen. 

 

Bei besonderen Umständen in Bezug auf Art, Dauer und Intensität des Kontakts der Betreuer/-innen zu den Kinden/Jugendlichen ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Erklärung zu einem Verhaltenskodex bzw. ein erweitertes Führungszeugnis dem Vereinsvorstand vorzulegen.

 

 

Grundhaltungen für Trainer und Trainerinnen

Grundhaltungen für Trainer und Trainerinnen

Trainer und Trainerinnen können präventiv agieren, wenn sie einige Grundhaltungen berücksichtigen und zum Kern ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen machen. Damit stärken und schützen sie Kinder und Jugendliche vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt im Sportverein und anderswo.


Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung

  • Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
  • „Dein Körper gehört ganz allein Dir!“
  • „Dein Körper ist liebenswert und einzigartig“
  • „Du hast das Recht zu bestimmen, wer Dich wann, wie und wo anfasst - das gilt auch für das Training!“
  • „Dein Körper ist wertvoll, Du hast das Recht ihn zu beschützen.“


Das Recht auf eigene Gefühle, auf eigene Intuition

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Vertraue deinen Gefühlen!“
  • „Du hast das Recht, etwas als unangenehm, beängstigend, komisch, seltsam usw. zu erleben, auch wenn ein Erwachsener (z. B. der Trainer) sagt, das sei Unsinn!“
  • „Deine Gefühle sind uns Erwachsenen wichtig, erzähle uns, wenn Du unglücklich (traurig, ärgerlich, wütend, unsicher) oder glücklich (stolz, erfreut, selbstbewusst) bist oder Dich schämst und schuldig fühlst.“


Die Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Berührungen

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Du hast das Recht selbst zu bestimmen, welche Berührungen für Dich angenehm oder unangenehm sind.“
  • „Keiner hat das Recht, dich gegen Deinen Willen zu berühren - auch nicht Dein/e Trainer/in.“


Das Recht auf Widerstand und Ungehorsam, auf „Nein“ sagen

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Du hast ein Recht auf Nein sagen“
  • „Du darfst auch bei Erwachsenen Nein sagen!“
  • „Erwachsene haben kein Recht auf Gewalt!“
  • „Erwachsene dürfen dich nicht stumm vor Angst machen!“


Die Unterscheidung von guten und schlechten Geheimnissen

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Gute Geheimnisse machen Spaß. Schlechte Geheimnisse sind mit schrecklichen, unheimlichen Gefühlen verbunden - über sie darf man sprechen.“
  • „Du hast ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, welche Geheimnisse Du mit wem und wie lange teilen möchtest.“


Das Recht auf Hilfe und Unterstützung

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Du darfst Dir Hilfe suchen, solange bis Du sie findest!“
  • „Wenn Du mich um Hilfe bittest, dann versuche ich, Dir Hilfe zu gewähren.“


Das Wissen, dass auch Erwachsene Fehler machen

Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:

  • „Auch Erwachsene machen Fehler!“
  • „Trainer/innen entschuldigen sich dann bei Kindern und Jugendlichen!“


Quellenhinweis:

In Anlehnung an Veröffentlichung von Dr. Günther Deegener, 2010

Ansprechpartnerinnen:

Gudrun Neher, 0 69.67 89 409, GNeher@sportjugend-hessen.de; Qualifizierung im Sportkreis, Verein

Sabine Bertram, 0 69.67 89 310, SBertram@sportjugend-hessen.de; Qualifizierung im Verband

Angelika Ribler, 0 69.67 89 401, ARibler@sportjugend-hessen.de; Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen

Maxi Behrendt, 0 69.67 89 234, MBehrendt@lsbh.de; Beratung im Kontext juristischer Fragen


Weitere Texte unter www.kindeswohl-im-sport.de:

• Kindeswohlgefährdung – rechtlicher Rahmen und Umsetzungsempfehlungen

• Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt – Handlungsleitfaden – Verhaltenshinweise im Ver-

dachtsfall

• Kindeswohlgefährdung – Definitionen

• Kindeswohl im Sportverein – Verhaltenskodex und Verhaltensregeln

• Kindeswohlgefährdung – Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz

• Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern – Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen

Verhaltenskodex der Trainer und Trainerinnen

Für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter im hessischen Sport

 

Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines Sportvereins oder einer Sportorganisation habe ich auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.

 

1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor

Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.

 

2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde.

 

3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen

geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich

Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.

 

4. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden,

insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und

Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.

 

5. Im Sport spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen

unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen

ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen

respektieren.

 

6. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und

nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht

toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.

 

7. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu

und informiere Ansprechpartner bei der Sportjugend Hessen, beim Landessportbund Hessen e.V.

bei meinem Verein oder Verband. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster

Stelle.

 

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und

habe die Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen.