Andreas Bös
Schulstraße 5
34246 Vellmar
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Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Wir, der BSC-Vellmar e.V., übernehmen ein hohes Maß an Verantwortung für das körperliche, geistige und seelische Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Unsere Arbeit mit den jungen Sporttreibenden sollte daher stets geprägt sein von gegenseitigem Respekt, der angemessenen Wertschätzung und dem erforderlichen Vertrauen. Darüber hinaus ist unsere Aufmerksamkeit zum Schutz der in unserem Übungs- und Trainingsbetrieb betreuten Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Gefährdung und Missbrauch gefordert.
Kindeswohl im BSC-Vellmar
Der BSC-Vellmar e.V., ist sich seiner über die sportspezifische Förderung hinausgehenden Verantwortung gegenüber den ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst und nimmt dies
entsprechend ernst. Der Verein muss in der Lage sein, Probleme wahrzunehmen und den Mut haben, diese anzusprechen. Der Vorstand hat sich deshalb mit diesem Thema befasst und einige Maßnahmen
beschlossen, die zur Bewusstseinsbildung und zu einem Klima des Hinschauens im
BSC-Vellmar e.V. beitragen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Sportjugend Hessen hat der BSC-Vellmar e.V. einen Verhaltenskodex zum Kindeswohl formuliert und erwartet von seinen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, seinen Betreuerinnen und Betreuern, dass sie diesen Verhaltenskodex zur Grundlage ihrer Arbeit im Verein machen.
Bei besonderen Umständen in Bezug auf Art, Dauer und Intensität des Kontakts der Betreuer/-innen zu den Kinden/Jugendlichen ist nach Prüfung des Einzelfalles eine Erklärung zu einem Verhaltenskodex bzw. ein erweitertes Führungszeugnis dem Vereinsvorstand vorzulegen.
Grundhaltungen für Trainer und Trainerinnen
Trainer und Trainerinnen können präventiv agieren, wenn sie einige Grundhaltungen berücksichtigen und zum Kern ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen machen. Damit stärken und schützen sie Kinder und Jugendliche vor Grenzüberschreitungen und sexueller Gewalt im Sportverein und anderswo.
Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung
Das Recht auf eigene Gefühle, auf eigene Intuition
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Die Unterscheidung von „guten“ und „schlechten“ Berührungen
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Das Recht auf Widerstand und Ungehorsam, auf „Nein“ sagen
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Die Unterscheidung von guten und schlechten Geheimnissen
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Das Recht auf Hilfe und Unterstützung
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Das Wissen, dass auch Erwachsene Fehler machen
Die Botschaft an die jungen Sportler/innen:
Quellenhinweis:
In Anlehnung an Veröffentlichung von Dr. Günther Deegener, 2010
Ansprechpartnerinnen:
Gudrun Neher, 0 69.67 89 409, GNeher@sportjugend-hessen.de; Qualifizierung im Sportkreis, Verein
Sabine Bertram, 0 69.67 89 310, SBertram@sportjugend-hessen.de; Qualifizierung im Verband
Angelika Ribler, 0 69.67 89 401, ARibler@sportjugend-hessen.de; Beratung im Verdachtsfall sowie bei konkreten Vorfällen
Maxi Behrendt, 0 69.67 89 234, MBehrendt@lsbh.de; Beratung im Kontext juristischer Fragen
Weitere Texte unter www.kindeswohl-im-sport.de:
• Kindeswohlgefährdung – rechtlicher Rahmen und Umsetzungsempfehlungen
• Kindeswohlgefährdung und sexuelle Gewalt – Handlungsleitfaden – Verhaltenshinweise im Ver-
dachtsfall
• Kindeswohlgefährdung – Definitionen
• Kindeswohl im Sportverein – Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
• Kindeswohlgefährdung – Ansprechperson Kinder- und Jugendschutz
• Kindeswohl bei Freizeiten und Trainingslagern – Verhaltenshinweise für mehrtägige Veranstaltungen
Für alle ehrenamtlich tätigen und hauptberuflich beschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im hessischen Sport
Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin eines Sportvereins oder einer Sportorganisation habe ich auch mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Der folgende Verhaltenskodex ist die zentrale Grundlage dieser Arbeit.
1. In der Kinder- und Jugendarbeit übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor
Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt sowie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und vor Diskriminierungen aller Art.
2. Kinder- und Jugendarbeit im Sport lebt von der vertrauensvollen Zusammenarbeit untereinander. In meiner Rolle als Leitungskraft habe ich eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung. Ich versichere, dass ich dies nicht zum Schaden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen ausnutzen werde.
3. Meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen
geprägt. Dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen gebe ich
Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen Zielen.
4. Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden,
insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und
Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
5. Im Sport spielt der direkte, enge Körperkontakt eine große Rolle und ist bei vielen Übungen
unabdingbar. Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen von Kindern und Jugendlichen
ernst und achte darauf, dass auch Kinder und Jugendliche untereinander diese Grenzen
respektieren.
6. Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und
nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir benannt und nicht
toleriert; ich interveniere dagegen aktiv.
7. Im Konflikt- oder Verdachtsfall ziehe ich professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu
und informiere Ansprechpartner bei der Sportjugend Hessen, beim Landessportbund Hessen e.V.
bei meinem Verein oder Verband. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster
Stelle.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und
habe die Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen.